 
 
                        Bundesgerichtshof erlaubt Kürzung der Betriebskostenvorauszahlungen
Mieter können die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen auch dann kürzen, wenn sie die ursprünglich fehlerhafte Abrechnung des Vermieters selbst korrigiert und ein Guthaben zu ihren Gunsten errechnet haben.
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 18. März 2013
18. März 2013							                        
