Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)
Ab 01.01.2013 wird die elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM genannt, verpflichtend eingeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie können steuerrelevante Daten ihrer Angestellten – wie Lohnsteuerklasse, Freibeträge oder den Familienstand – über die Internetseite elster.de zentral abrufen. Für Sie als Arbeitnehmer heißt das: Sie sollten in jedem Fall die eigenen Daten überprüfen, sonst drohen Ihnen falsche Steuerbescheide mit eventuell zu hohen Nachzahlungsforderungen.
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